Die Festlegung der Ortsbezirksgrenzen muss nach der Gemeindeordnung in der Hauptsatzung der Stadt erfolgen.
Seit der Eingemeindung (1969/1970) sah die Hauptsatzung vor, dass die Ortsbezirke den Gemarkungsgrenzen entsprechen. Dadurch waren auf Matzener "Bann" der Ostring, Nansenstraße, Zum Sperberwäldchen und Kolumbusstraße formell dem Matzener Ortsteil zugehörig. Auch die Kleingartenanlage gehörte zu Ortsteil Matzen. (s. a. Karte - orange Linien unten links)