Ansprechpartner: Ortsvorsteher Paul Sonnen, Oberstraße 1, Matzen, Tel. 06561-7604 oder per Mail
Gebühren: Die Benutzungsgebühr wird nach vollen Tagen berechnet und gilt jeweils für die Benutzung in der Zeit zwischen 12:00 Uhr und 11:00 Uhr des folgenden Tages. Für die Benutzung der Grillanlagen Masholder, Matzen, Mötsch und Stahl wird folgende Gebühr erhoben:
von Einheimischen (Bitburger Einwohner) 110,00 € (inklusive Nebenkosten für Wasser und Strom)
von Auswärtigen 130,00 € (inklusive Nebenkosten für Wasser und Strom)
Die Aushändigung des Schlüssels erfolgt erst nach Überweisung des Benutzungsentgeltes an die
Stadtkasse Bitburg, IBAN DE76 5865 0030 0000 0003 72, BIC MALADE51BIT,
Verwendungszweck "Grillhütte Matzen, <Name und Vorname des Nutzers>".
Die Überweisung muss eine Woche vor der Vermietung erfolgen.
Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Reinigung der Grillanlage und, soweit die Benutzung zu keinen Beanstandungen geführt hat, an den Einzahler erstattet.
(Näheres siehe Link: Benutzungsordnung für die Grillhütten der Stadt Bitburg (Stand: 01.08.2023).