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2016 - Flurbereinigungsbeschluss

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Mit Wirkung vom 01.12.2016 hat das DLR Eifel (Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel) einen Flurbereingungsbeschluss erlassen. Durch diesen Beschluss gibt es im Verfahrensgebiet zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung im Hinblick auf

  • Änderung der Nutzungsart
  • Änderung von Bauwerken, Brunnen, Gräben, Einfriedungen u. ä.
  • Beseitigung von Bäumen, Hecken und Sträuchern
  • Holzeinschläge
  • u.a.
Auch ein Betretungsrecht für die Flurbereinigungsbehörde ist geregelt. Den kompletten Wortlaut des Beschlusses und weitere wichtige Dokumente/Karten finden sie über einen Klick auf den Plan oder diesen Link auf die Seiten des DLR (Beschluss unter Nr. 4 "Bekanntmachungen").
Die Unterlagen liegen außerdem für zwei Wochen u. a. bei der Stadtverwaltung öffentlich aus.