Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 01.12.2016 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) die Teilnehmergemeinschaft der Unternehmensflurbereinigung Nord-Ost-Tangente Bitburg als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.
Nach § 21 FlurbG sind für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen.
WAHL DES VORSTANDES DER TEILNEHMERGEMEINSCHAFT
eingeladen, die
am Mittwoch, den 26.07.2017 um 19:00 Uhr
im Bürgerhaus, in Matzen
stattfindet.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im
Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit
der abgegebenen Stimmen gewählt. Teilnehmer, die an der Wahrnehmung des
Termins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten
vertreten lassen. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine
schriftliche Vollmacht auszuweisen.
Wahlberechtigt sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke.
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