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2018 - Hilfen für Hochwassergeschädigte

pdf symbolLiebe Matzener,
das Land hat ein Maßnahmenpaket geschnürt, um Opfern der Unwetter-Katastrophen zu helfen.
Für die Unterstützung bedürftiger Privatpersonen stellt das Land eine Summe von 3,5 Mio.Euro bereit. Für einige Betroffene in Matzen habe ich bereits Anträge gestellt, denn es gibt auch bei uns Geschädigte, die durch den starken Regen keine Kleidung, keine Möbel und keine Vorräte mehr haben.
Diese können bis zu 1.500 € erhalten, um z. B. den vorübergehenden Verlust der Wohnung zu überbrücken, sich neu einzukleiden, angemessenen zu versorgen und zu verpflegen. Der entsprechende Antrag auf Gewährung einer Nothilfe kann hier heruntergeladen werden. Klicken Sie auf das PDF-Symbol.
Bei Fragen sprechen Sie mich einfach als Ortsvorsteher an!

Weitere Informationen über Hilfeprogramme finden Sie in den Rathausnachrichten auf Seite 9. Ansprechpartner ist die Kreisverwaltung unter Tel. 06561-15-3333 bzw. per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Desweiteren gibt es Presseerklärungen, dass das Land weiter helfen will, wenn bei Betroffenen nach Abzug aller Versicherungsleistungen oder anderweitiger finanzieller Hilfe von dritter Seite ein festgestellter Schaden von mehr als 5000 Euro verbleibe. Dann übernehme es bis zu einem Schaden von 50.000 Euro die Hälfte der verbleibenden Summe.

Unterstützen will die Landesregierung auch Unwetter-Opfer ohne Elementarschadenversicherung. In solchen Fällen werde die Unterstützung auf 20 Prozent der ansonsten möglichen Leistungen begrenzt. Die Gewährung dieser Unterstützung setze allerdings den Nachweis des Abschlusses einer Elementarschadensversicherung voraus sagte Innenminister Roger Lewentz.

Landrat Dr. Joachim Streit: „Es ist gut, dass die Landesregierung die Hilfen erweitert hat. Die jetzige Hilfe ist mehr, als es früher in vergleichbaren Lagen gab. Man muss immer bedenken: Das Land leistet keinen Schadensersatz, es ist eine Billigkeitshilfe; also eine Förderung, auf die kein Anspruch besteht, und somit ist es ein Plus. Allerdings werden nicht so viele in den Genuss kommen, wie wir Geschädigte haben, da das Land Einkommensgrenzen festlegt, um Finanzhilfe zu erhalten (19.200 Euro für den Einzelhaushalt ansteigend bis 41.920 Euro beim Vierpersonenhaushalt). Diese Einkommensgrenzen sind nicht aufgehoben; man müsste sie nach oben anpassen.

Der Eifelkreis stellt 50.000 Euro zur Verfügung. Auf dem gemeinsamen Konto von DRK und Eifelkreis sind bereits zwei Großspenden von der Kreissparkasse Bitburg-Prüm und der Bitburger Braugruppe in Höhe von je 25.000 Euro eingegangen. Eine Vielzahl von Einzelspenden ist erfolgt.

Es kann auch weiterhin auf folgende Konten gespendet werden:

Kreissparkasse Bitburg-Prüm, IBAN: DE59 5865 0030 0008 0509 99, BIC: MALADE51BIT,
Volksbank Eifel eG, IBAN: DE29 5866 0101 0002 0470 05, BIC: GENODED1BIT.