Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein teilt in einer öffentlichen Bekanntmachung mit, dass zur Vorbereitung der Planung für das Vorhaben "L5-Nord-Ost-Tangente Bitburg" in der Zeit vom 18.02.2019 bis zum 30.03.2019 Bodenuntersuchungen durchgeführt werden.
Um notwendige Bodenaufschlüsse bzw. Bodenkennwerte zu erhalten, sind an einzelnen Stellen Schürfen bzw. Bohrungen notwendig. Um die betroffenen Stellen – bei Schürfen mit einem Bagger und bei Bohrungen mit einem Bohrgerät - zu erreichen, wird eine vorübergehende Inanspruchnahme benachbarter Grundstücke unumgänglich. Aus der abgebildeten Übersichtskarte sind der besagte Streckenabschnitt und die Lage der Schürfe und Bohrungen ersichtlich.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Nähere Informationen finden Sie in der amtlichen Öffentlichen Bekanntmachung vom 17.01.2019, veröffentlicht in den Rathausnachrichten der Stadt Bitburg - Ausgabe 04/2019.