Nachdem der zur Ortsvorsteherwahl am 26. Mai 2019 angetretene Bewerber nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat und somit nicht zum Ortsvorsteher gewählt wurde, wird im Stadtteil Bitburg-Matzen eine Wiederholungswahl durchgeführt.
Der Wahltag für die Wiederholungswahl ist Sonntag, der 1. September 2019. Als Tag für eine eventuell notwendige Stichwahl wurde der 22. September 2019 festgelegt.
Wahlvorschläge für die Wahl des/r Ortsvorstehers/-in des Ortsbezirks Bitburg-Matzen müssen bis spätestens 15. Juli 2019, 18:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Die erforderlichen Formulare zur Einreichung eines Wahlvorschlags sowie weitere Informationen erhalten Sie auf www.bitburg.de, im Internetangebot des Landeswahlleiters (https://www.wahlen.rlp.de/de/kw/info/) oder direkt bei der Stadtverwaltung.
Sollten bis zum 15. Juli 2019 um 18:00 Uhr keine Wahlvorschläge eingereicht worden sein, findet keine Wahl durch die wahlberechtigten Bürger statt. In diesem Fall, würde der Ortsbeirat des Ortsbezirks Bitburg-Matzen den/die neue/n Ortsvorsteher/-in wählen. (Quelle: Stadtverwaltung www.bitburg.de ).
Der Wahltag für die Wiederholungswahl ist Sonntag, der 1. September 2019. Als Tag für eine eventuell notwendige Stichwahl wurde der 22. September 2019 festgelegt.
Wahlvorschläge für die Wahl des/r Ortsvorstehers/-in des Ortsbezirks Bitburg-Matzen müssen bis spätestens 15. Juli 2019, 18:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Die erforderlichen Formulare zur Einreichung eines Wahlvorschlags sowie weitere Informationen erhalten Sie auf www.bitburg.de, im Internetangebot des Landeswahlleiters (https://www.wahlen.rlp.de/de/kw/info/) oder direkt bei der Stadtverwaltung.
Sollten bis zum 15. Juli 2019 um 18:00 Uhr keine Wahlvorschläge eingereicht worden sein, findet keine Wahl durch die wahlberechtigten Bürger statt. In diesem Fall, würde der Ortsbeirat des Ortsbezirks Bitburg-Matzen den/die neue/n Ortsvorsteher/-in wählen. (Quelle: Stadtverwaltung www.bitburg.de ).