Die Feuerwehr untersteht nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) als gemeindliche Einrichtung dem Bürgermeister. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen nehmen ein öffentliches Ehrenamt für die Gemeinde wahr (§§ 13, 14 LBKG).Der Bürgermeister ernennt die ehrenamtlichen Führungskräfte der Feuerwehr für die Dauer von 10 Jahren, nachdem sie von den Angehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit in einem formellen Verfahren in geheimer Wahl gewählt worden sind.
Eine solche Wahl stand am 16.10.2014 in Matzen an. Der Wehrführer des Löschzuges Matzen musste aufgrund der Bestimmungen des § 14 LBKG neu gewählt werden. Unser bisheriger Wehrführer, Christian Schmitz, stellte sich zu dieser Wahl, die von Bürgermeister Joachim Kandels geleitetet wurde. In der Abstimmung gaben von insgesamt 24 aktiven Matzener Wehrleuten 23 Ihre Stimme mit JA bei einer Enthaltung ab. Damit ist Christian Schmitz für weitere 10 Jahre als Wehrführer für Matzen gewählt.
Dieses klare Wahlergebnis ( 95,8%) beweist nach Auffassung des Bürgermeisters und auch des Ortsvorstehers die Geschlossenheit, mit der die Matzener Wehr hinter ihrem langjährigen Wehrführer Christian Schmitz steht. Beide beglückwünschten Christian Schmitz zu seiner Wahl, bedankten sich bei den Matzener Wehrleuten für Ihren ehrenamtlichen Einsatz und wünschten allen, dass niemand beim ehrenamtlichen Einsatz zu Schaden kommen möge.
Herzlichen Glückwunsch an Christian Schmitz!