Die Festlegung der Ortsbezirksgrenzen muss nach der Gemeindeordnung in der Hauptsatzung der Stadt erfolgen.
Seit der Eingemeindung (1969/1970) sah die Hauptsatzung vor, dass die Ortsbezirke den Gemarkungsgrenzen entsprechen. Dadurch waren auf Matzener "Bann" der Ostring, Nansenstraße, Zum Sperberwäldchen und Kolumbusstraße formell dem Matzener Ortsteil zugehörig. Auch die Kleingartenanlage gehörte zu Ortsteil Matzen. (s. a. Karte - orange Linien unten links)
Um die Ortsteile und Einwohner jetzt eindeutig zuzuordnen, wurden die Grenzen nun neu gezogen: Die Bürgerinnen und Bürger der vorgenannten Straßen wurden nun dem Stadtbereich zugeordnet - was ja eigentlich auch der gelebten Wirklichkeit entspricht. Ebenso wurde das neue Baugebiet Messenhöhe der Stadt Bitburg zugeordnet und das eine Haus an der Albachmühle von Matzen abgegrenzt. Es geht jetzt -wie alle Häuser auf der Albach- an den Ortsteil Mötsch über.
Alle bleiben zwar auf der Gemarkung Matzen wohnen, werden aber nicht mehr dem Ortsbezirk Matzen zugeordnet. Das hat auch Auswirkungen auf die künftigen Wahlen.
Nachdem der Ortsbeirat Matzen den neuen Gebietsabgrenzungen am 20.06.2023 zugestimmt hatte, erfolgte dies am 13.07.2023 auch im Hauptausschuss. Nun muss der Stadtrat endgültig noch diese Änderungen in der Hauptsatzung beschließen. Ähnliche klarstellende Regelungen wurden übrigens auch für die meisten anderen Bitburger Ortsteile getroffen.
Die Karte rechts zeigt die neuen Ortsbezirksgrenzen in roter Linie markiert. (Klicken Sie auf das Bild für eine vergrößerte Darstellung.)
Mit den Änderungen der Hauptsatzung wird auch die Zahl der Ortsbeiratsmitglieder gem. § 75 Abs. 3 der Gemeindeordnung angepasst und von bisher 7 auf 8 Mitglieder erhöht. Das heisst, bei der nächsten Wahl können 8 Ortsbeiratsmitglieder gewählt werden.