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2011 - KV-Spendenaktion: Garde-Kostüme

2011-Thumbnail-Gardekleidchen.jpg "Lasst mit uns die Fetzen fliegen" - Unter diesem Motto führt  der Karnevalsverein Nachteulen Matzen e.V. derzeit eine Aktion zur Anschaffung neuer Garde-Kostüme durch.
Wie in den letzten Jahren zu unserer großen Freude zu sehen war, stieg die Zahl unserer Gardemädchen wieder an. Ebenso können wir seit einiger Zeit eine Kindergarde unser Eigen nennen.Umso mehr erfreut es uns zu sehen, dass nicht nur Mädchen aus den Matzener Reihen dabei sind, s kommen sogar Mädchen aus anderen Ortschaften um bei den Nachteulen zu tanzen und nicht bei einem anderen größeren Verein).
Der Wunsch nach neuen einheitlichen Kostümen ist bei unseren Tänzerinnen sehr groß. Und diesen Wunsch möchten wir den Mädchen, die sich so sehr engagieren, natürlich gerne erfüllen. Es gibt schon jede Menge Ideen, Vorschläge und Pläne, aber da sich unsere Mittel in Grenzen halten, sind wir auf Ihre finanzielle Hilfe angewiesen.

Wenn Sie die Matzener Gardemädchen unterstützen möchten, melden Sie sich einfach beim 1. Vorsitzenden des KV, Markus Bosse, Tel: 06561-941164, mobil: 175-2474701 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Für eine vergrößerte Darstellung des Flyers klicken Sie auf das Bild oder diesen Link.

2010 - Mitgliederversammlung Karnevalsverein

eule.jpgAm Samstag, dem 18.09.2010, trafen sich insgesamt 24 Mitglieder des Karnevalsverein "Nachteulen Matzen" zu ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung, die im "Spritzenhaus" stattfinden musste, da alle anderen Räumlichkeiten belegt waren.

Auf der Tagesordnung stand zunächst der Bericht des Vorsitzenden, Markus Bosse. Er konnte von zwei erfolgreichen Sessionen 2009 und 2010 berichten und von einer großen Anzahl neuer, junger Nachwuchsmitglieder. Nach dem Bericht des Vorsitzenden folgte der Bericht des Kassenführers und der Kassenprüfer, die eine korrekte Buchhaltung und einen gesunden Kassenstand attestierten.

Bei der anschließenden Neuwahl der Vorstandsmitglieder wurden der erste Vorsitzende, Markus Bosse und der stellvertretende Vorsitzende, Paul Sonnen, einstimmig in ihrem Amt bestätigt.

Als neue Kassenwartin wurde Kerstin Franzen und als ihre Vertreterin Sandra Schlax gwählt. Schriftführerin wurde Kathrin Franzen und Jugendwartin Bianca Schey. Als Beisitzer fungieren im neuen Vorstand Harald Grommes, Kathrin Schmidt und Heidi Bosse.

Außerdem beschloß die Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung, die notwendig ist, um den Karnevalsverein als "e.V." beim Amtsgericht als "e.V." in das Vereinsregister einzutragen.

Anschließend diskutierten die Matzener Narren noch lange das neue Motto der nächsten Session sowie die Frage, ob dieses Jahr wiederum ein größerer Wagen gebaut oder ob an Rosenmontag eine Fahrt gemeinsam mit der Feuerwehr zum rheinischen Karneval unternommen werden soll.

Die neue Satzung finden Sie als PDF-Dokument unter diesem Link

2010 - Satzung des KV Nachteulen Matzen e.V.

Der KV Nachteulen Matzen e. V. hat sich am .... folgende Satzung gegeben:

Satzung des Karnevalsverein „KV Nachteulen Matzen“

§ 1. Name des Vereins
Der am 08.06.1977 in Bitburg Matzen gegründete Verein führt den Namen „Karnevalsverein Nachteulen Matzen“. Der Verein hat seinen Sitz in Bitburg-Matzen. Er führt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz e.V.

 § 2. Zweck des Vereins
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51-68 AO). Der Zweck des Vereins ist die Förderung des karnevalistischen Brauchtums. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von karnevalistischen Veranstaltungen.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 3. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden

§ 4. Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
(2) Zu Ehrenmitgliedern können, auf Vorschlag des Vorstandes, Personen ernannt werden, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.

§ 5. Beginn der Mitgliedschaft
(1) Die Aufnahme in den Verein ist beim Vorstand oder einem seiner Mitglieder
schriftlich oder mündlich zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand ist verpflichtet, eine ablehnende Entscheidung zu begründen.
(2) Mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages gilt die Satzung als anerkannt.

§ 6. Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder haben das Recht auf Unterstützung und Förderung durch den Verein im Rahmen der Satzung.
(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung einzuhalten und den festgesetzten Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

§ 7. Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
a) durch Austritt:
Der Austritt ist während des laufenden Geschäftsjahres mit sofortiger Wirkung
möglich. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Der Mitgliedsbeitrag ist für das gesamte Geschäftsjahr zu entrichten.
b) durch Tod
c) durch Ausschluss:
Der Ausschluss ist jederzeit mit sofortiger Wirkung zulässig, falls ein Mitglied:
1. grob oder zum wiederholten Male gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt;
2. eine Handlung begeht, die dem Verein schadet;
3. mit dem Mitgliedsbeitrag länger als ein Jahr im Rückstand bleibt.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

§ 8. Mitgliedsbeitrag
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.
(2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch Beschluss des Vorstandes festgelegt.
(3) Jugendliche zahlen erst in dem Jahr Mitgliedsbeitrag, in dem sie das sechzehnte Lebensjahr vollenden.

§ 9. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 10. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) Der Vorstand
b) Die Mitgliederversammlung

§ 11. Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus:
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem Kassenführer
d) dem stellvertr. Kassenführer
e) dem Schriftführer
f) dem Jugendwart
g) drei Beisitzer
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.
(3) Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, einen Ersatzmann bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen
(4) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.
(5) Über einmalige Ausgaben bis zu einem Betrag von 300€ kann der Vorsitzende oder Kassenführer entscheiden.
(6) Der Vorsitzende beruft den Vorstand sowie die Mitgliederversammlung ein und führt in ihnen den Vorsitz.
(7) Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden
Vorstandsmitglieder.
(8) Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1.Vorsitzende oder der 2.Vorsitzende gemeinschaftlich mit dem Kassenführer

§ 12. Die Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. Sie ist unter Angabe der Tagesordnung durch den Vorsitzenden einzuberufen. Die Mitglieder müssen mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder durch Veröffentlichung in der Lokalzeitung (Bitburger Wochenspiegel und Bitburger Stadt-und Landbote) hiervon Kenntnis erhalten.
(2) Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a) Wahl des Vorstandes
b) Wahl der Kassenprüfer
c) Beschlussfassung über Satzungsänderungen
d) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
(3) Die Mitgliederversammlung nimmt darüber hinaus die Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer entgegen und erteilt dem Vorstand die Entlastung.
(4) Die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüfer erfolgt auf Antrag geheim, sonst durch offene Abstimmung. Bei der Wahl ist die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
(5) Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
(6) In der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder ab dem vollendeten sechzehnten Lebensjahr stimmberechtigt.
(7) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen; dieses ist vom Protokollführer und dem 1.Vorsitzenden zu unterzeichnen.

§ 13. Auflösung des Vereins
(1) Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit zwei Dritteln Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

54634 Bitburg-Matzen

2010 Generalversammlung Karnevalsverein Nachteulen

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KORREKTUR 

Der Vorstand lädt zur Generalversammlung ins "Feuerwehrhaus“ für Samstag, den 18.09.2010 um 20.00 Uhr ein.

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Feststellung der Anwesenheit.
2. Rückblick über die Session 2009 und 2010.
3. Bericht des Kassierers über die Kalenderjahre 2009 und 2010.
4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassierers.
5. Wahl des Versammlungsleiters.
6. Entlastung des Vorstandes.
7. Neuwahl des Vorstandes.
8. Neuwahl der Kassenprüfer.
9. Änderung der Satzung bzgl. Änderung des Namens „KV-Nachteulen Matzen“ in „KV-Nachteulen Matzen e.V. und Eintragung in das Vereinsregister.
10. Verschiedenes (Anregungen, Verbesserungsvorschläge, Umzug, Wagenbau, etc,)
  

Mit karnevalistischem Gruß

Markus Bosse
Vorsitzender

2010 - Der Hippie-Wagen

"Flower-Power" war das Motto der Karnevals-Session 2010 für die Matzener. Harald Grommes hatte in den letzten Wochen mit den Matzener Jugendlichen einen kultigen Fastnachtswagen gebaut, der einen VW-Bus aus der Hippie-Zeit darstellte. Die "Matzener Hippies" nahmen damit am Fastnachtsumzug in Bitburg und am Rosenmontag in Alsdorf teil. Natürlich wurden sie wie alljährlich vom Spielmannszug begleitet. Den Transport der Spielleute nach Bitburg übernahm Karl Sonnen mit seinem Planwagen, auf dem bereits auf der Fahrt zum Umzug gefeiert wurde. Fotos finden Sie hier.

2009 - Cheerleaders trainieren

Wie im Ort zu erfahren war, trainieren zur Zeit auch die Cheerleader-Mädels vom Karnevalsverein wiederum für einen neuen Auftritt beim diesjährigen Arxen-Cup. Sie werden mit ihrem Auftritt am 29.08.2009 die Spielgemeinschaft KV/Feuerwehr unterstützten.
Schon allein das ist ein Grund, sich das Spiel der Spiele in Matzen am Samstag, dem 29. August 2009, auf dem Bolzplatz anzusehen.
Alle sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.

2009 - Das Matzener Dorfpiraten-Schiff

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Wie erwartet haben es die Wagenbauer geschafft, aus der Viehkarre ein Piratenschiff zu bauen. Harald Grommes und eine Reihe von Jugendlichen haben viele Abende in der Garage gesägt, bebohrt, gehämmert und gestrichen, damit der KV Nachteulen auch in diesem Jahr unter dem Motto " Die Matzener Dorfpiraten " mit einem eigenen Wagen auf den Umzügen in Bitburg und in Alsdorf teilnehmen konnte. Im Vordergrund der Wagenführer, Heinz Burbach, dessen Aufgabe es war, das Piratenschiff sicher durch das närrische Spalier in der engen Fußgängerzone in Bitburg und durch die Alsdorfer und Niederweiser Gassen zu lenken.

Weiter Bilder vom Wagenbau finden Sie über diesen Link oder mit einem Klick auf das Bild.

2009 - Die Wagenbauer sind fleissig

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Sie sind schon fleissig - die Matzener Karnvals-Wagenbauer. Am Samstag, dem 24. Januar wurden die ersten Reinigungsarbeiten am diesjährigen "Festwagen" an der Garage bei Grommes ausgeführt.

Kaum zu glauben, aber auch dieses Jahr kriegen sie es sicher wieder hin: Aus der "Viehkarre" wird ein prächtiger Prunkwagen der Matzener Nachteulen. Das diesjährige Motto wurde uns aber noch nicht verraten.

Bevor es soweit ist, sind aber noch einige Abende zu schaffen. Der Wagenbau findet in der Garage bei Harald Grommes statt. Fleissige Helfer sind dort immer genauso willkommen wie wärmende Getränke und sonstige Verpflegung.

Klicken Sie auf das Foto für weitere Bilder vom Entstehen des Prunkwagen oder folgen Sie diesem Link ...

2008 - Liedtext "Du bist Matzen"

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Songtext: "Du bist Matzen!" - (c) 2008 von den "Kussengs"

Der nachstehende Liedtext (klicken Sie dazu unten auf 'weiter') wurde erstmals von den "Kussengs" auf der Kappensitzung 2008 vorgetragen.
Der Song schlug ein wie eine Bombe und hat offenbar das Potential, zur neuen "Matzener Hymne" zu werden. Das Lied können Sie sich hier als MP3-Datei anhören oder auch gerne herunterladen. Klicken Sie hier jetzt auf "WEITERLESEN"....